Statuten des Vereins
**Statuten des Vereins [Stray Cat Rescue]**
**Präambel**
Wir, die Unterzeichneten, beschließen hiermit die Gründung des Vereins [Stray Cat Rescue] mit dem Ziel, [Katzenschutz] zu fördern und zu unterstützen.
**§ 1 Name und Sitz des Vereins**
1. Der Verein führt den Namen [Stray Cat Rescue].
2. Der Sitz des Vereins ist [Obsteig, 6416, Tirol].
**§ 2 Zweck des Vereins**
1. Der Zweck des Vereins ist [Ist ein gemeinnütziger Verein, der sich dem Schutz und der Fürsorge von Straßen- und Wildkatzen verschrieben hat. Unser Ziel ist es, streunende Katzen einzufangen, medizinisch zu versorgen und liebevoll zu betreuen, bis sie in ein neues Zuhause vermittelt werden können. Wir arbeiten ausschließlich auf Basis von Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Patenschaften und Fördermittel um sicherzustellen, dass alle Tiere die bestmögliche Unterstützung erhalten. Unser Team engagierter Freiwilliger setzt sich leidenschaftlich für das Wohlergehen dieser Tiere ein und arbeitet hart daran, ihre Lebensumstände zu verbessern. Stray Cat Rescue steht für Mitgefühl, Engagement und die Hoffnung auf eine bessere Zukunft für jede Katze, die wir erreichen.]
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
**§ 3 Mitgliedschaft**
1. Gründungsmitglieder des Vereins sind:
- [Markus Blöb], wohnhaft in [Klammer Mühle 1, 6416 Obsteig in Tirol]
- [Gregor Sieberer], wohnhaft in [Kaiserbergstraße 32, 6330 Kugstein]
2. Die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen und juristischen Person offen, die die Ziele des Vereins unterstützt.
**§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder**
1. Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern und die festgelegten Beiträge fristgerecht zu entrichten.
**§ 5 Organe des Vereins**
1. Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
**§ 6 Mitgliederversammlung**
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf einberufen werden.
4. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und entscheidet über grundsätzliche Vereinsangelegenheiten.
**§ 7 Vorstand**
1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen:
- [Markus Blöb]
- [Gregor Sieberer]
2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
3. Der Vorstand wird für die Dauer von [10 Jahren] gewählt. Wiederwahl ist möglich.
**§ 8 Finanzen**
1. Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus:
- Mitgliedsbeiträgen
- Spenden
- Patenschaften
- Fördermitteln
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
**§ 9 Satzungsänderungen**
1. Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von [51%] der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
**§ 10 Auflösung des Vereins**
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von [70%] der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an [ProAnimal], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
**§ 11 Inkrafttreten**
1. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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